Herzultraschallpflicht in der Schweiz eingeführt!

Wir freuen uns sehr, dass der Schweizerische Club für Deutsche Doggen (SCDD) nun auch die Herzultraschallpflicht für Zuchthunde eingeführt hat. Der HUS muss – je nach Vorgabe vom Kardiologen – alle 12-24 Monate wiederholt werden. Eine Hündin, die bereits 3 Würfe hatte darf nur dann einen vierten Wurf machen, wenn sie ein tierärztliches Attest hat und einen Herzultraschall, der nicht älter als 12 Monate ist. Ein wichtiger Schritt für die Gesundheit der Deutschen Dogge! Wir hoffen, dass auch die Vereine in Deutschland endlich die HUS-Pflicht einführen!